Informationen zum Foto Mundus Vollschutz Angebot
Sofort mehr Sicherheit für Ihre neuen Geräte
Der Foto Mundus-Vollschutz bietet Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit, weit über die Herstellergarantie hinaus.
Die 36 bzw. 60 Monate Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Hardware-Schaden aus den genannten Gründen erleidet. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch den Vollschutz bereits abgedeckt. Durch die Kooperation mit internationalen Versicherungsanstalten bietet der Foto Mundus-Vollschutz zusätzlich Schutz gegen weitere, unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Hardware unter Anwendung der später beschriebenen Selbstbehaltregelung.
Dabei können Sie beim Foto Mundus-Vollschutz zwischen 3 oder 5 Jahren Gültigkeit wählen.
Foto Mundus-Vollschutz
36 bzw. 60 Monate Garantie und Gewährleistung inklusive Vollschutz laut Schutztabelle mit Selbstbehalt bei Schäden durch Ungeschicklichkeit.
Der umfassende Schutz für die gesamte Laufzeit von 3 oder 5 Jahren beginnt sofort mit Ihrer Einmalzahlung beim Kauf.
Viel Schutz auf einen Blick
- Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Fehlbedienung, Sturz, Bruch, Flüssigkeit) mit Selbstbehalt (unter Ausschluss von Schäden durch nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung, Benutzung, etc.).
- Mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder Fremdverschulden.
- Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck.
- Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch etc.).
- Elementarschäden wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen.
- Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie Schäden durch Feuerlöschung.
- Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung.
- Indirekter Blitzschlag.
- Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc. als unmittelbare Wirkung elektrischer Energie.
- Material- und Herstellungsfehler nach der Herstellergarantie.
- Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung.
Schnell und einfach abschließen
Mit der günstigen Einmalzahlung beginnt Ihr Foto-Mundus-Vollschutz sofort.
Der Kassenbeleg mit Gerät und Vollschutz stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen einzufordern.
Sie haben dadurch den Vorteil, dass Schäden keine Reparaturkosten verursachen. Lediglich bei Ungeschicklichkeit ergibt sich der später angeführte Selbstbehalt. Im Totalschadenfall (z.B. Brand, unwirtschaftliche Reparaturkosten etc.) innerhalb der 36 bzw. 60 Monate Laufzeit haben Sie für die Foto Mundus-Vollschutz-Produkte das Recht auf ein Neugerät. Selbst ein Herstellerwechsel ist dabei möglich. Sogar ein besseres Gerät können Sie durch Zuzahlung bei uns erhalten.
Da sich der Foto Mundus-Vollschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, bleibt der Vollschutz aufrecht, selbst wenn Sie das Gerät innerhalb der Laufzeit verkaufen. Der neue Besitzer sollte sich lediglich über die Rechte und Pflichten bei den Vollschutz-Produkten informieren und diese anerkennen.
Für alle Geräte der Kategorien Foto/Video analog-digital, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Mobiltelefon, Computer und Zubehör können Sie Vollschutz nach Maß erhalten. Bitte beachten Sie dabei den Preis des zu schützenden Gerätes sowie die gewünschte Laufzeit.
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Einmalzahlung |
| Preisgruppe |
Verkaufspreis bis |
3 Jahre |
5 Jahre |
| 1 |
250,- Euro |
19,90 Euro |
29,90 Euro |
| 2 |
500,- Euro |
24,90 Euro |
39,90 Euro |
| 3 |
1.000,- Euro |
49,90 Euro |
69,90 Euro |
| 4 |
1.500,- Euro |
69,90 Euro |
89,90 Euro |
| 5 |
2.500,- Euro |
119,90 Euro |
154,90 Euro |
| 6 |
5.000,- Euro |
249,90 Euro |
299,90 Euro |
Alle Werteangaben verstehen sich als Verkaufspreise inkl. MwSt. Alle Preise gelten als Einmalzahlung für 36 bzw. 60 Monate.
Alles Wissenswerte für den Fall der Fälle
Selbstbehalte
Selbstbehalte werden grundsätzlich von den Kosten der Reparatur bzw. den Kosten eines Neugeräts im Totalschadenfall berechnet.
Vollschutz
Selbstbehalt von 25%, jedoch mindestens 30,- Euro inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten (Audio, HiFi, DVD, PC etc.) nur für gedeckte Schäden, die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind.
Selbstbehalt von 33%, jedoch mindestens 90,- Euro inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-HiFi etc.) nur für gedeckte Schäden, die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind.
Ein Schaden, was tun?
Grundsätzlich gilt der Foto Mundus-Vollschutz unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In-Schutz. Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte daher neben dem defekten Gerät unbedingt auch den Originalkassenbeleg mit. Es gibt eine grundsätzliche Unterscheidung der möglichen Schadenfälle, die laut der angeführten Schutztabelle in Deckung stehen.
Material- und Herstellungsfehler
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch des geschützten Geräts entstanden sind. Als Beispiel gelten hier defekte Netzteile oder Platinen von Desktop-Computern etc. Bringen Sie Ihr Gerät zu uns. Dort wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Falls es sich um einen Hardware-Schaden aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der Laufzeit des Foto Mundus-Vollschutzes keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Vollschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei einem Gerätetausch durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen Originalkassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche.
Schäden durch Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers
Diese Schäden entstehen durch Fehlbedienung (z.B. Abbruch der CD-Lade), Sturz- und Bruchschäden sowie Schäden durch Flüssigkeiten bzw. Feuchtigkeit. Bringen Sie Ihr Gerät zu uns und füllen Sie das aufliegende Schadensformular aus. Nach der Freigabe wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Im Falle von Schäden durch Ungeschicklichkeit wird von uns ein Selbstbehalt von den Reparaturkosten bzw. vom Neugerätewert verrechnet. Dies gilt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse des Reparatur-Centers als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen.
Bitte beachten Sie auch, dass Zerkratzen und Verschrammen nicht als Schäden gelten, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Vollschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben, abzüglich des Selbstbehalts.
Alle anderen Schäden
Schäden durch andere Ursachen als die beschriebenen werden in ähnlicher Form abgewickelt. Bringen Sie daher Ihr defektes Gerät zu uns. Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) bringen Sie bitte auch die entsprechende Bestätigung mit. Ihr Gerät wird entweder repariert oder Sie kommen in den Genuss eines Neugerätewert-Ersatzes, wie unten beschrieben. Dies gilt auch bei Totalverlust des Geräts. Ein Selbstbehalt ist für diese Schäden nicht vorgesehen.
Neugerätewert-Ersatz
Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihr altes, defektes Gerät ein Neugerät erhalten, das technisch dem alten Gerät zumindest gleich oder besser gestellt ist.
Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass das alte Gerät inkl. aller Original-Zubehörteile in unseren Besitz übergeht und der zugehörige Foto Mundus-Vollschutz als erloschen gilt. Bringen Sie daher bei einem Ersatz des Geräts alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung (Akkus, Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse etc.), in die Filiale mit. Verbesserungen des Gerätes können Sie gerne als Aufpreise bei uns erhalten.
Ablöse
Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.
Geltungsbereich
Bei der Bauart nach stationären Geräten gilt die Betriebsstätte des Endverbrauchers. Bei Endverbrauchern mit mehreren Betriebsstätten ist das Gerät an jeweils der Betriebsstätte in Schutz genommen, an der das Schadenereignis eintritt, soweit sich diese auf dem Gebiet der EU befindet. Bei der Bauart nach transportablen Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geografischen Sinne, exklusive GUS-Staaten.
Leistungsbeginn und -ende
Als Leistungsbeginn für die einzelnen Vollschutz-Produkte gilt der Tag der Fakturierung. Leistungsende ist in jedem Fall 36 bzw. 60 Monate nach Geräte-Rechnungsdatum.
Bei Ersatz eines Gerätes nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur) gilt der zugehörige Vollschutz als erloschen. Für das Neugerät kann selbstverständlich wieder ein neuer Foto Mundus-Vollschutz erworben werden.
Wichtige Hinweise
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Der Foto Mundus-Vollschutz ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien).
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Voraussetzung für die Vollschutz-Produkte ist, dass die geschützten Geräte (bewegliche Geräte wie Notebooks, Fotogeräte) ihrer Bauart nach für einen Transport geeignet sowie während des Transports/Tragens ordnungsgemäß gesichert und laufend beaufsichtigt sind.
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Schäden an der Software (auch Betriebssysteme, Treiber, Hilfsprogramme etc.) sind nicht gedeckt. Die Geräteinhaber oder deren Bevollmächtigte sind für die Programme, die Treiber, den Datenbestand und dessen Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich.
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Daten- und Softwarebestandverluste aus den angeführten Schadensursachen können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit Software- und Betriebssystem, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt.
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Verbrauchsmaterial und Verschleißteile wie Fernbedienungen, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Trommeln, Keilriemen, Kohlebürsten, Lampen etc. sind nicht gedeckt.
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Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgerechten Gebrauch entstanden ist.
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Geräte, die einer gewerblichen Nutzung unterliegen, gelten nur dann als geschützt, wenn sie aufgrund der Herstellerangaben auch für eine solche geeignet sind.
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Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustand der Geräte.
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Tastaturen und Mäuse sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung mit dem Hauptgerät gedeckt.
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Modulare Geräte sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung als Set gedeckt.
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Durch Foto Mundus definierte Angebot-Bundles (PC + Drucker + Scanner etc.) gelten als ein Gerät.
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Die Deckung für Handys bezieht sich immer auf den theoretischen Verkaufswert (ohne Stützungen).
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Garantien der Gerätehersteller sind vorrangig leistungspflichtig sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter.
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Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart. Allfällig bestehende Versicherungen oder Haftungen Dritter beim Geräteinhaber sind im Schadenfall vorrangig zu belasten. Eventuelle Differenzen hierbei (Zeitwert auf Neugerätewert) werden durch den Vollschutz gedeckt.
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Teile- und Gerätegarantie/Gewährleistungen sind wie sonst auch vorrangig zu ziehen.
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Bei gedeckten Totalschäden (auch bei defekten Original-Zubehörteilen, z.B. Netzteile) geht, nach Ersatzleistung, das entsprechende Gerät inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen etc.) in unseren Besitz über.
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Zerkratzen und Verschrammen gelten nicht als gedeckte Schäden, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Weiter sind Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.) nicht gedeckt.
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Durch Fachpersonal durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung.
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Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet (auch nicht für weiteres Zubehör wie Autoeinbausätze, verbliebene Toner, Patronen etc.).
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Schäden durch normale, übliche Abnutzung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung.
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Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt.
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Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden, sind nicht gedeckt.
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Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden des Geräts (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt.
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Schäden durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen sind nicht gedeckt.
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Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit des Geräts nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt.
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Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind oder sich nachträglich als keine Hardwareschäden erweisen, sind nicht gedeckt.
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Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt.
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Schäden, die durch die Verwendung oder infolge von schadhaftem externem Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt (z.B. Unterwassergehäuse).
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Kalkschäden jeder Art gelten als unsachgerechter Gebrauch der Geräte bzw. als Verschleiß und sind nicht gedeckt.
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Falls in der Laufzeit der Vollschutz-Produkte das geschützte Gerät getauscht wurde (Garantietausch durch Hersteller etc.), müssen bei Einforderung einer Leistung aus dem Vollschutz auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden.
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Angemeldete Schäden ohne genaue Schadenhergangsbeschreibung werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt.
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Bei jeglicher Bewertung, ob ein Schaden als gedeckt gilt, zählt die Ursache des Schadens. Der Geräteinhaber oder dessen Bevollmächtigter ist für das geschützte Gerät verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadenfall, bei dem die dem Geräteinhaber zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, findet keine Deckung.
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